Am 15. November wurde Meyer Burger vom Aktienhandel ausgesetzt. Es steht nicht gut um den schweizer Hersteller und bleibt ungewiss ob wir die Produkte nachbestellen. Wir behalten die aktuelle Lage im Auge und informieren hier laufend.

Die Auslieferungen starten wieder ab Februar 2025. Dafür sind Lieferungen per E-Transporter kostenlos, Speditionslieferungen sind im Preis halbiert. Mehr Infos warum das so ist.

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800 Watt in der Schweiz: Wie ist der Stand?

Ich bekomme immer mehr Anfragen ab wann oder ob 800 Watt (nachfolgend 800W) überhaupt an der Steckdose zugelassen werden. Aus gleichem Gedanken fragen auch viele an, ob wir runtergeregelte 800W Wechselrichter anbieten können. Dazu habe ich beim ESTI, dem eidgenössischen Starkstrom Inspektorat nachgefragt. Einerseits was wir unter welchen Umständen vertreiben dürfen und wie die konkreten Pläne rund um „800W“ stehen.

Die erste Antwort ist ganz eindeutig

In der Schweiz stehen 800W laut ESTI nicht zur Diskussion „solange sich die Grundlagen“ nicht ändern. Die Grundlage ist kurz gesagt, dass die Regelung zu 600W (oder 2,4-5A) maximaler Leistung an der Steckdose von der „schwächsten möglichen“ Installation ausgeht. Das ganze wurde mir mit ca. vier A4 Seiten ausgeführt, eine Anfrage ob ich diese hier verlinken/veröffentlichen kann ist noch hängig. Die Grundlage würde sich somit erst ändern, wenn von Gesetz her jede Aussensteckdose im Bestand und die dahinterliegenden Leitungen und Sicherungen garantiert mehr als 600W verkraften können.

Natürlich gibt es Elektro-Installationen bei denen der Betrieb einer Plug & Play Anlage mit 800W sicherheitstechnisch kein Problem wäre, jedoch gilt die Weisung des ESTI generell und es werden keine Varianten oder Ausnahmen gemacht. Zusammenfassend ist die Antwort also: Die 600W Grenze wird in den kommenden Jahren nicht aufgehoben / ausgeweitet. Da die Grundlage der Weisung unter anderem auf dem schwächsten Glied basiert, gehe ich mit der Antwort nicht davon aus, dass 800W in den nächsten 5 bis 10 Jahren, wenn überhaupt, bewilligt werden.

Dennoch bereits 800W Wechselrichter anbieten?

Ja und nein, denn an den Vertrieb von 800W Wechselrichtern als Plug & Play Set, wie es erneuer.bar anbietet, ist immer eine Konformitätserklärung gebunden, welche die Einhaltung der Regeln in der ESTI Weisung entsprechend belegen muss.

Hier ist die Antwort ebenfalls sehr klar: „Durch Software begrenzte Wechselrichter sind nicht erlaubt.“, während aber per Firmware begrenze Wechselrichter erlaubt sind, jedoch nur dann, wenn wir als Lieferant diese Voreinstellung machen und jegliche Einstellungen für den Endkunden sperren. Würden wir die Regelung durch den Kunden zulassen, würden wir unter Umständen ein Verkaufsverbot riskieren.

Mit Hoymiles lässt es sich so realisieren, dass wir dies als konformes Set anbieten, indem wir:

  • Jeden Wechselrichter aus seiner Verpackung nehmen und die Seriennummer Scannen.
  • In unserem Händler-Account von Hoymiles auf die E-Mail-Adresse des Kunden einen Account machen und die Seriennummer dort registrieren.
  • Die nötigen Einstellungen zur Runterregelung vornehmen und den Kunden-Account auf „nur lesend“ stellen.
  • Sofern es erlaubt wird: Umkonfiguration jedes einzelnen Wechselrichters von 600W auf 800W – doch selbst danach dürfen wir die Konfiguration durch den Endkunden nicht freigeben.

Dies wäre mit jedem Wechselrichter mit einen kleinen manuellen Büroaufwand verbunden, der unseren Rüstprozess im Lager unterbricht – Das ist weit weniger trivial als es klingt.

Der Wechselrichter selbst verhält sich dann exakt gleich wie sein 600W Pendant – er kann dann auch nur 300-330W pro Anschluss verarbeiten, statt 400W. Es hat also zum Beispiel bei Ost/West Aufständerung keinerlei Vorteil einen 800W Wechselrichter einzusetzen.

Im Zusammenhang mit dem Wissen, dass das ESTI die 600W Grenze höchstwahrscheinlich nicht im nächsten Jahrzehnt anhebt, scheinen die Mehrkosten für ein „zukunftsfähiges“ Setup nicht gerechtfertigt.

Möglichkeit zum Upgrade

Da 800W Wechselrichter vom ESTI her für den Betrieb an Steckdosen verboten sind, haben auch unsere Lieferanten weniger Absatz und somit weniger attraktive Einkaufspreise als für die 600W Wechselrichter.

Dennoch gibt es neu das optionale Upgrade auf einen Hoymiles HMS-800W-2T Wechselrichter für unsere Anlagen mit zwei Panels. Dieses enthält den zeitlichen Mehraufwand für die Konfiguration und die Differenz im Einkaufspreis. Mit dem Upgrade verdienen wir wohlgemerkt keinen Rappen dazu.

Verkauf einzelner Komponenten?

Grosshändler wie Digitec, Brack etc. bieten 800W Wechselrichter (oder auch grössere) an. Diese sind ja nicht grundsätzlich verboten! Damit kann man auch grössere Anlagen bauen – nur für den Betrieb an der Steckdose sind diese nicht zugelassen. Kauft man dennoch einen 800W Wechselrichter hat man keine gültige Konformitätserklärung über das ganze Set, womit der Netzbetreiber die Anlage ablehnen und die Inbetriebnahme verbieten kann.